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„Erst Geld ausgeben, wenn man es hat“

SZ-Serie "Ausbildung 2008": Experten raten Auszubildenden zu Haushaltsbuch und vermögenswirksamen Leistungen

 

Der Ausbildungsvertrag ist unterschrieben, das erste Gehalt schon auf dem Konto. Eine Einkaufs-Tour scheint nahe liegend – doch Jugendliche sollten überlegt mit ihrem Geld umgehen. Finanzieller Übermut könnte schnell Lehrgeld fordern.

 

Von SZ-Redaktionsmitglied Inga Catharina Thomas

 

Saarbrücken. Für Jugendliche hält das Leben viele Premieren bereit: Die erste Arbeitsstelle. Das erste Auto. Die erste Wohnung. Und die ersten Schulden. Denn beflügelt vom selbst verdienten Gehalt, droht sich mancher Jugendlicher zu übernehmen. „So altmodisch es klingen mag: Ein Haushaltsbuch, in dem Einnahmen und Ausgaben eingetragen werden, macht Sinn.“ Yvonne Schmieder kennt das Konsumverhalten von Jugendlichen – inklusive Schuldenfallen. Die Beraterin der Verbraucherzentrale Saarbrücken informiert in Schulen über den richtigen Umgang mit Geld. Und muss feststellen, dass in vielen Fällen die Grundlagen fehlen.

„Das fängt damit an, dass man so viele Klamotten kauft, dass nach der Hälfte des Monats kein Geld mehr für Lebensmittel übrig ist“, sagt Schmieder. Um dies zu verhindern, sollte anhand des Ausbildungsgehalts ein Budget für Lebensmittel, Fahrkosten, Kleidung und anderes ausgearbeitet werden. In Bezug auf Handys empfiehlt Schmieder Prepaid-Karten, „da man sie nach Bedarf laden kann.“

Überhaupt gelte: Nie Geld ausgeben, das man noch nicht hat. So sollten Möbel für die erste eigene Wohnung beispielsweise nicht mit Null-Prozent-Finanzierung gekauft werden. Schmieder: „Der eigentliche Preis ist da oft höher. Niemand hat etwas zu verschenken.“ Augen auf, heißt es auch bei Vertragsabschlüssen. „Dabei gibt es drei wichtige Regeln“, sagt Schmieder. „Verträge bedürfen nicht zwingend der Unterschrift. Verträge werden geschlossen, um gehalten zu werden. Und: Es gibt kein generelles Recht auf Widerruf.“ Auch sollte bei allen Werbeanrufen sofort aufgelegt werden – denn schon das Anfordern von Infomaterial wird bei dieser Art von Gespräch von Anbietern oft als mündliches Einverständnis gewertet.

Keinesfalls sollte man leichtfertig Verträge unterschreiben. Auch wer nach einem Einkauf überlegt, dass ihm die blaue Bluse doch besser in Rot gefällt, kann nicht auf ein Umtauschrecht pochen – außer es ist auf dem Zahlungsbeleg vermerkt. „Wenn alles okay ist mit der Bluse, dann ist es reine Kulanz des Unternehmens, sie zurückzunehmen.“

Wofür Lehrlinge ihr Gehalt allerdings ausgeben sollten, das weiß Schmieders Kollege Werner Kiefer. „Vermögenswirksame Leistungen sind auch schon für Auszubildende empfehlenswert“, sagt er. Schließt der Jugendliche beispielsweise einen Bausparvertrag ab, zahlt der Staat bis zu neun Prozent Sparzulage auf maximal 470 Euro pro Jahr. Bei Aktienfonds beträgt die Sparzulage dagegen 18 Prozent auf bis zu 400 Euro pro Jahr.

„Was Versicherungen und Altersvorsorge angeht, braucht ein Auszubildender noch keine langfristigen Verträge abschließen, da er nicht weiß, wie es beruflich weitergeht“, rät Kiefer in diesem Zusammenhang. Sinnvoll seien aber Berufsunfähigkeits- und Invaliditätsversicherungen. Und eine Privathaftpflichtversicherung.